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OÖ Regelung zur Kürzung der Mindestsicherung findet der EU Gerichtshof rechtswidrig!

21. November 2018

OÖ Regelung zur Kürzung der Mindestsicherung findet der EU Gerichtshof rechtswidrig!

Flüchtling hatte gegen geringere Sozialleistung geklagt – Brüssel/Linz (APA) – Der EuGH hat am Mittwoch entschieden, dass die oberösterreichische Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte ein Verstoß gegen EU-Recht ist.

Nachfolgend Auszüge aus dem Urteil (C-713/17):

“1. Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die vorsieht, dass Flüchtlinge, denen in einem Mitgliedstaat ein befristetes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, geringere Sozialhilfeleistungen erhalten als die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats und als Flüchtlinge, denen dort ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde.

2. Ein Flüchtling kann sich vor den nationalen Gerichten auf die Unvereinbarkeit einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 berufen, um die Beseitigung der in dieser Regelung enthaltenen Beschränkung seiner Rechte zu erreichen.”

Konkret geht es um eine Klage des Flüchtlings Ahmad Shah Ayubi gegen die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Ayubi war am 30. September 2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Flüchtlingsstatus zugesprochen worden. Dabei wurde eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigter gewährt. Mit einem am 10. April 2017 zugestellten Bescheid erkannte ihm die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land eine Hilfe in Form monatlicher Geldleistungen, bestehend aus einer Basisleistung und einem vorläufigen Steigerungsbetrag, zu. Ayubi erhob im Juni 2017 Beschwerde gegen diesen Bescheid. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich setzte das Verfahren zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH aus.

„Bin gespannt wie insbesondere die schwarz bzw. türkis/blau regierten Bundesländer reagieren,“ so Abgeordneter zum Nationalrat Hermann Krist.

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