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9. Oktober 2018 – Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

11. Oktober 2018

9. Oktober 2018 – Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Wieder kein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Im Sozialausschuss ging es hauptsächlich um das Thema Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten. Nachdem ÖVP-Klubobmann Wöginger vollmundig in Interviews die volle Anrechnung der Karenzzeiten verlangte, brachten wir SPÖ Abgeordneten dazu einen Gesetzestext ein. Wie zu erwarten wurde dieser jedoch vertagt. Die Regierungsparteien beschlossen lediglich einen windelweichen Entschließungsantrag, mit dem sie die Regierung ersuchen, mit den Sozialpartnern zu reden – grundsätzlich ja eine gute und längst überfällige Idee! Allerdings sollen die Sozialpartner in den KV-Verhandlungen die volle Anrechnung der Karenzzeiten umsetzen. Erst, wenn dies nicht gelingt, dann soll die Regierung einen Gesetzestext bis Ende des Jahres vorlegen. In diesem Antrag nicht enthalten ist jedoch eine Inkrafttretensbestimmung. Das heißt, die Umsetzung kann auch auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben werden.
Bemerkenswert ist, dass wenn es um Verschlechterungen für AN geht, kann es der Regierung nicht schnell genug gehen – siehe Vorgangsweise beim 12-Stunden-Tag. Da ist es ihnen überhaupt nicht wichtig mit den Sozialpartnern zu reden – zumindest nicht mit den Vertretern der Arbeitnehmerseite. Wenn es aber um Verbesserungen für Arbeitneher geht und dazu noch hauptsächlich für Frauen, wird es auf die Sozialpartner abgewälzt und damit auf Verzögerung, Zeitgewinn und Täuschung der Bevölkerung gesetzt.
Wir haben uns gegen diesen Antrag ausgesprochen, dies auch deswegen, weil durch KV-Regelungen niemals die volle Anrechnung für alle ArbeitnehmerInnenso schnell zu erreichen ist und es außerdem noch ca. 100.000 ArbeitnehmerInnen gibt, die überhaupt keinem KV unterliegen.
„Wir wollen die Anrechnung per Gesetz jetzt und für alle ArbeitnehmerInnen! Es wäre ein wesentlicher Beitrag zur Schließung der Lohnschere. Immer noch verdienen Frauen um ca 20 % weniger und das führt zu rund 40 % geringeren Pensionen als Männer haben. Jede Verzögerung der Anrechnung bedeutet daher eine Fortschreibung der Unterschiede“, so NR Hermann Krist

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