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Abschaffung Pflegeregress

3. Juli 2017

Abschaffung Pflegeregress

„Tausende Menschen  sind nun vor einer Enteignung im Pflegefall sicher“
mit einem Abänderungsantrag in 2. Lesung zum SV-ZG wird heute durch Verfassungsbestimmung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und Team Stronach der Pflegeregress abgeschafft.
Den Ländern werden für den Einnahmenentfall jährlich 100 Mio Euro aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt.
Auch wird eine Verbesserung für pflegende Angehörige beschlossen. Diese können sich wie bisher 10 Jahre rückwirkend beitragsfrei pensionsversichern,
allerdings wird der Zugang dazu erleichtert. Es muss nicht mehr die vollständige Arbeitskraft durch die Pflege beansprucht worden sein, sondern nur mehr überwiegende Arbeitskraft.

Darüber hinaus werden mit einem zweiten AÄA weitere Maßnahmen beschlossen:
•         Für Zeitsoldaten werden die Zeiten des erweiterten Präsenzdienstes künftig zur Gänze für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Langzeitversichertenpension angerechnet. Bisher waren dies nur 30 Monate.
•         Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, die einem besonderem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, erhalten künftig auf Kosten der AUVA Impfungen gegen Hepatitis A und B.
•         Schwerarbeiter können künftig 10 Jahre vor den frühestmöglichen Pensionsantritt bei der PVA die Feststellung ihrer Schwerarbeitszeiten beantragen. Damit wird diesen Personen mehr Rechtssicherheit zugestanden, denn sie wissen bereits 10 Jahre vor der Pension, ob sie in die Schwerarbeiterregelung fallen oder, ob zB noch Monate fehlen.
•         Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird beauftragt, ein Foto auf alle e-cards, die ab 1.1.2019 neu ausgegeben werden, anzubringen. Eine Maßnahme die der Bekämpfung von Sozialbetrug dient.
•         Die Gesundheitsministerin wird bis 31.12.2017 einen Gesetzesentwurf erarbeiten, wonach Pflegeheime künftig begünstigte Arzneimittel zB auch vom Großhandel beziehen können und diese auch Bevorraten dürfen.

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