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Fremdenrecht: Manches wird verschärft, manches erleichtert

Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sowie bei Beschäftigungsmöglichkeit von Asylwerbern – Längere Schubhaft-Möglichkeit

Es gab schon Fremdenrechtspakete, die für mehr Aufsehen gesorgt haben. Umfassend ist das heute von der Regierung abgesegnete Gesetzeswerk aber allemal und es enthält durchaus beachtenswerte Restriktionen. Andererseits sind auch gewisse Erleichterungen vorgesehen, speziell bei der Rot-Weiß-Rot-Karte.
AUSREISE

Die Ausreise abgelehnter Asylwerber soll beschleunigt und erleichtert werden. So muss den Flüchtlingen nicht mehr der Termin ihrer Ausreise mitgeteilt werden. Zudem drohen höhere Strafen, wenn sie trotz der Möglichkeit zur Ausreise das Land nicht verlassen. 5.000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft. Überdies wird abgelehnten Asylwerbern die Grundversorgung gestrichen, wenn bei ihnen nicht besondere Rücksichtnahme erforderlich ist. Einzig eine medizinische Betreuung muss sichergestellt sein.

BETREUUNGSSTELLEN

Geeignete und besonders geschulte Mitarbeiter der Betreuungsstellen sollen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden können, wenn es darum geht, Unbefugte am Betreten der Räumlichkeiten zu hindern.

SCHUBHAFT

Bei der Schubhaft wird der Durchrechnungszeitraum, wonach das Mittel nur zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren verhängt werden kann, gestrichen. Das heißt, 18 Monate Schubhaft werden in extremen Fällen möglich sein.

FALSCHANGABEN

In Hinkunft werden nicht nur Falschangaben vor der über den Aufenthaltstitel entscheidungsbefugten Behörde sondern auch wissentlich falsche Angaben im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise strafbar sein.

ABERKENNUNG

Schneller soll künftig die Aberkennung eines Aufenthaltstitels bei Straftaten gehen. Das entsprechende Verfahren soll z.B. bei Anklageerhebung bei Vorsatztaten oder Verhängung von Untersuchungshaft gestartet werden, ohne noch zu wissen, ob es zu einer Verurteilung kommt. Liegt diese dann vor, sollen die zuständigen Behörden innerhalb von ein bis zwei Monaten entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

NEUE TÄTIGKEITEN

In Zukunft können auch Gemeindeverbände Asylwerber und Fremde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranziehen können. Zudem wird der Innenminister nach Anhörung der Bundesländer ermächtigt, Asylwerbern auf freiwilliger Basis eine Beschäftigung bei Non-Profit-Organisationen zu ermöglichen. Was die Bezahlung angeht, legt diese der Innenminister unter Anhörung der Länder fest und soll sich dabei an der Vergütung für Zivildiener orientieren.

ROT-WEISS-ROT-KARTE

Die Rot-Weiß-Rot Karte wird für Start-Up-Gründer geöffnet. Ebenso wie bei anderen Selbstständigen entscheidet das AMS über die Vergabe.

Zudem wird die Gültigkeitsdauer von zwölf auf 24 Monate verlängert. Personen, die in Österreich ein Studium beendet haben, erhalten statt bisher sechs nun zwölf Monate Zeit, unter dem Rot-Weiß-Rot-Titel eine adäquate Beschäftigung zu finden.

VISUM

Neu eingeführt wird ein Visum D “aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen”.

Zudem wird es leichter für multinationale Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten Führungskräfte und Spezialisten bzw. Trainies nach Österreich zu entsenden, sofern hier eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe existiert

DEUTSCHKURSE

Eine geplante Adaptierung soll sicherstellen, dass vom Integrationsfonds zertifizierte Kursträger auch tatsächlich Deutsch-Integrationskurse abhalten und den Status “ÖIF-zertifizierter Kursträger” nicht lediglich zu ihrem Wettbewerbsvorteil nutzen.

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