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Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 beschlossen

22. Juni 2017

Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 beschlossen

Im Gesundheitsausschuss wurde das lange verhandelte Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 beschlossen, mit dem die Primärversorgung der Bevölkerung verbessert wird!

Mit diesem Gesetz werden moderne Rahmenbedingungen für die wohnortnahe, hausärztliche Gesundheitsversorgung geschaffen:
•             HausärztInnen behandeln und betreuen PatientInnen im Team gemeinsam mit Mobilen PflegerInnen, PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, DiätologInnen, FachärztInnen etc.
•             Sie schließen sich, je nach Lage – ob in ländlichen Gebieten oder in der Stadt –, zu Netzwerken oder Zentren zusammen und bieten damit eine umfassende Gesundheitsversorgung an.Die Arbeit im Team entlastet den/die Einzelne/n und gibt die Möglichkeit sich zu spezialisieren.
•             Jede Familie, jeder Mensch soll nahe an seinem Wohnort eine professionelle, moderne Gesundheitsversorgung vorfinden.
•             Dabei geht es nicht nur um die reine Behandlung von Krankheiten, sondern die Gesundheitsversorgung wird mit der neuen Primärversorgung viel breiter gedacht: Der/die Hausarzt/ärztin begleitet gemeinsam mit seinem Team z.B. die Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, arbeitet mit mobilen Pflegediensten zusammen oder unterstützt bei chronischen Krankheiten. Dadurch werden längere Öffnungszeiten möglich und ein Mehr an Leistungen, nahe am Wohnort.
Moderne Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeitsformen sollen sicherstellen, dass es auch in Zukunft eine hausärztlichen Versorgung nahe am Wohnort gibt.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Novelle zum Suchtmittelgesetz, die Teil eines Gesamtpaketes zur Neuregelung der Opioid-Substitutionsbehandlung von Suchterkrankten ist.
Die das SMG betreffenden Regelungen hierzu sind:
–              Apotheken sollen Informationen an behandelnde ÄrztInnen und Gesundheitsbehörden weitergeben können, wenn sie Missbrauch bzw. potentielle Selbst-/Fremdgefährdung beobachten (also z.B. mehrere Rezepte von unterschiedlichen ÄrztInnen, Medikament wird nicht eingenommen etc.)
–              Verbesserung der Datengrundlage für wissenschaftliche und statistische Analysen zu Todesfällen, die in einem im Zusammenhang mit Suchtmittel-Konsum stehen
–              Herausnahme der ärztlichen Behandlung mit suchtmittelhaltigen Arzneimitteln aus der Verwaltungsstrafbestimmung des SMG

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