Nach 45 Arbeitsjahre abschlagsfrei in Pension
FPÖ, ÖVP und NEOS verhindern Gleichstellung und somit Aufnahme der Jahrgänge 1954-1957 in die abschlagsfreie Pension!
Zahlreiche Anrufe und persönliche Gespräche waren mit eine Auslöser, warum SPÖ-Sozialsprecher Abg. z. NR Muchitsch mit einem Abänderungsantrag auch jene Jahrgängen in die Regelung holen wollte, die nach Abschaffung der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen bestraft wurden. Für Muchitsch war klar, dass dieses Gesetzt erweitert werden muss. Leider sehen das FPÖ, ÖVP und NEOS anders und haben sich gegen eine Gleichstellung dieser Jahrgänge ausgesprochen und den Antrag von Muchitsch abgelehnt.
Wie schaut die Bestimmung jetzt genau aus
• Die Bestimmung tritt mit 1.1.2020 in Kraft und gilt daher für alle Pensionsantritte ab 1. 1. 2020
• Egal, ob Alterspension, Invaliditätspension oder Schwerarbeitspension – Voraussetzung: 45 Beitragsjahre
• Betroffen davon ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige – nicht aber Beamte.
• Angerechnet werden 60 Monate Kindererziehungszeiten, sodass für Frauen 480 Beitragsmonate erforderlich sind.
Gerne hätten wir den vielen Menschen, die sich bei uns gemeldet haben mitgeteilt, dass unser Antrag durch ist und auch sie von einer abschlagsfreien Pension profitieren. Wir als SPÖ wollten auch jene Jahrgänge, die nach Abschaffen der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6% Abschlägen in Pension gehen mussten, in die neue Regelung aufnehmen. Immerhin sind 49.000 Menschen von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Wir als SPÖ wollten, dass es hier nicht zu haarsträubenden Ungerechtigkeiten kommt. Außerdem wollten wir als SPÖ auch, dass die Präsenz- und Zivildientszeiten mit eingerechnet wird. Aber für unseren Abänderungsantrag gab es leider keine Mehrheit. Echt schade!“
FPÖ. ÖVP und NEOS haben damit eine Gleichstellung mit den Jahrgängen 1954 bis 1957 verhindert und auch eine Anrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten nicht zugestimmt.
Wir liesen aber nicht locker. Leider wieder ohne Erfolg.
Deshalb hat Muchitsch einen Entschließungsantrag eingebracht, der vorsieht:
• Gleiche Regelung auch für Beamtinnen und Beamten und für definitiv gestellte Post- und Bahnbedienstete
• Neubemessung der Pensionen mit 1.1.2020 für alle Jahrgänge, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen mit bis zu 12,6% Abschlägen in Pension gegangen sind
• Einbeziehung des Präsenz- und Zivildienstes in die 540 Beitragsmonate
Auch dazu hat es keine Mehrheit gegeben!
FPÖ, ÖVP und NEOS verhindern damit, dass Beamtinnen und Beamte ebenfalls mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Sie verhindern, dass Präsenz- und Zivildienstzeiten angerechnet werden. Sie verhindern, dass den Jahrgängen 1954 bis 1957 die Abschläge gestrichen und damit die Pension ab 1.1.2020 bei 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei ausbezahlt werden kann. Wir hoffen den Menschen wird nun endlich bewusst wer auf ihrer Seite steht. Es war, es ist und es wird auch in Zukunft nur die SPÖ sein. Stärken wir daher am Sonntag die SPÖ damit auch in Zukunft soziale Sicherheit in Österreich Platz hat.