Daten & Fakten zur Arbeiterkammer
Aufgrund der wiederkehrenden Angriffe auf die AK von Teilen der Industrie und von einzelnen politischen Parteien wurde im Auftrag von Rudi Kaske eine kurze Faktensammlung zusammengestellt.
Diese Broschüre „Daten und Fakten zur AK“ soll eine kleine Hilfestellung leisten, um in einer etwaigen öffentlichen oder parlamentarischen Diskussion den Skandalisierungsversuchen bestimmter Fraktionen entgegentreten zu können. Die Strategie hinter den Versuchen, die AK zu diskreditieren ist offensichtlich: die hohen Vertrauenswerte der Bevölkerung in die AK sind Teilen der Industrie und industrienahen Parteienvertretern ein Dorn im Auge – sie wollen diese Organisation, die sich um die Rechte von 3,6 Millionen Beschäftigten in Österreich kümmert, am liebsten abschaffen und damit die ArbeitnehmerInnenbewegung insgesamt schwächen.
Zum vermeintlichen Vermögen der AK
Das „Vermögen“ der AK besteht aus ihren Beratungszentren und Bildungseinrichtungen. Dort arbeiten über 2.600 ExpertInnen tagtäglich, um die Interessen der ArbeitnehmerInnen in unserem Land zu schützen. Die AK haben 90 Beratungszentren bundesweit, um jährlich zwei Millionen Beratungen durchführen zu können. Dazu kommen Seminare und Lehrgänge für ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen, knapp 600 Begutachtungen von Gesetzen und die Arbeit als Think Tank, um für mehr Gerechtigkeit im Leben der AK-Mitglieder zu sorgen.
Zu den AK-Pensionen
Bei den kritisierten AK-Pensionen geht es um „Altfälle“, die in den 70er, 80er und 90er-Jahren bei der AK eingestellt wurden. Die AK unterstützt jede parlamentarische Initiative, wenn es darum geht, den Solidarbeitrag für derartige Sonderpensionen zu erhöhen.
Die AK hat das alte Pensionsrecht im Jahr 2003, also vor 15 Jahren, abgeschafft. Seitdem bekommen die AK-Angestellten eine ASVG-Pension plus eine beitragsorientierte Betriebspension. Dafür zahlen die Beschäftigten und die Dienstgeberin zu gleichen Teilen in eine Pensionskassa ein.
Derzeit aktive AK Präsidenten haben weder einen Anspruch auf Abfertigung noch auf eine Zusatzpension von der AK.